Vorsicht!
Muss ich auf das Schreiben reagieren?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren. Wenn bei Ihnen künftig ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, werden Sie vom grundzuständigen Messstellenbetreiber, den SWBEN, rechtzeitig informiert.
Selbstverständlich können Haushalte grundsätzlich einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen. Das ist eine freie Entscheidung. Sie sollten ein solches Angebot aber nur nach sorgfältiger Prüfung der Laufzeit, der jährlichen Kosten, möglicher Zusatzleistungen und der Folgen eines Betreiberwechsels annehmen.
Wer ist für den Smart-Meter-Roll-out zuständig?
Für das Stadtgebiet Burg und die umliegenden Ortschaften sind die SWBEN der gesetzlich zuständige (grundzuständige) Messstellenbetreiber. Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Roll-out Schritt für Schritt um.
Wann ist der Einbau eines Smart Meters Pflicht?
Es gibt keine allgemeine Pflicht für Haushalte, selbst aktiv einen Smart Meter zu bestellen: Private Haushalte – ob Mieterinnen, Mieter, Eigentümerinnen oder Eigentümer – sind nicht verpflichtet, auf ein Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers zu reagieren oder dort einen Vertrag abzuschließen. Die Pflicht zum Rollout intelligenter Messsysteme trifft den grundzuständigen Messstellenbetreiber, nicht die Haushalte selbst.
Nicht jeder Haushalt braucht sofort ein intelligentes Messsystem. Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist derzeit ausschließlich in folgenden Fällen vorgeschrieben:
- bei einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh
- bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb sind (§ 14a EnWG)
- bei Einspeiseanlagen mit mehr als 7 kWp Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen)
Für alle anderen Haushalte besteht momentan keine Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen.
Keine versteckten Kosten
Bürgerinnen und Bürger sollten sich nicht von angeblich kostenlosen Angeboten oder zeitlich befristeten Aktionen verunsichern lassen. Die Preise für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich festgelegt.
Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb der SWBEN gelten (siehe Preisblatt):
- moderne Messeinrichtung (Standard): 25,00 Euro pro Jahr (brutto, gesetzlich gedeckelt)
- intelligentes Messsystem (Smart Meter): Preisobergrenzen abhängig von Verbrauchsgruppe und Nutzung, ebenfalls gesetzlich reguliert
Beim regulären Zählertausch durch uns entstehen keine zusätzlichen Installationskosten, entgegen der Darstellung in manchen Werbeschreiben.