Einspeisung Netzanschluss


Gemäß § 8 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas vorrangig an sein Netz anzuschließen.

Die Errichtung einer Erzeugungsanlage sollte erst nach Anmeldung zum Netzanschluss und Netzanschlusszusage des Netzbetreibers erfolgen! 

Das Netzanschlussverfahren der Stadtwerke Burg Energienetze GmbH erfolgt transparent und diskriminierungsfrei. In den zum Download bereitgestellten Dokumenten wird der Musterablauf beispielhaft für dezentrale Energieerzeugungsanlagen nach EEG und KWK-G mit Inhalten und Fristen dargestellt.

Anlagenbetreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien sowie Betreiber von KWK-Anlagen sind nach § 9 EEG 2021 verpflichtet, ihre Anlage in Abhängigkeit der installierten Leistung mit technischen Vorrichtungen auszustatten, die eine Steuerung / Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung der Anlage in das Netz des Netzbetreibers ermöglichen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt zur Bestätigung der technischen Vorgaben.

Haben Sie Fragen zu Photovoltaik- oder BHKW Netzanschlüssen sowie dringenden Klärungsbedarf bei Abrechnungen? Nutzen Sie die Adresse: eeg-kwkg@swben-burg.de

„Plug in“-Solaranlagen / Mini-Solaranlagen


Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen die Installation einer Photovoltaik-Anlage stets durch einen fachkundigen Elektroinstallateur durchführen zu lassen, der eine normgerechte Installation nach VDE-Vorschriften gewährleistet und Ihren Vermieter darüber zu informieren.

Bei Errichtung von Erzeugungsanlagen ist immer der zuständigen Netzbetreiber zu involvieren. Dieser benötigt die Anlageninformationen, um die lokale Netzsituation zu beurteilen und die Netzsicherheit zu gewährleisten.

Bei Fragen steht Herr Finger, Tel.:03921/48225-20, Ihnen gern zur Verfügung.


FAQs zu steckerfertigen PV-Anlagen finden Sie hier:

https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose