Einspeisemanagement


Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement.

Das Einspeisemanagement beschreibt die temporäre Reduzierung der Einspeiseleistung von Anlagen der Erneuerbaren Energien-, KWK- und Grubengasanlagen. Gemäß § 11 EEG sind Netzbetreiber dazu berechtigt die an ihr Netz angeschlossenen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Grubengas zu regeln (sog. EEG-Einspeisemanagement).

Im EEG wird nicht näher spezifiziert, wie die Ermittlung der Entschädigungszahlung zu erfolgen hat. Der vorliegende „Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement“beschreibt die Grundvoraussetzungen für eine effiziente und sachgerechte Umsetzung der §§ 11 und 12 EEG. Diese Leitfadenversion enthält neben der Beschreibung zur Ermittlung der Entschädigungszahlungen für Windenergie auch die Ermittlungsverfahren für die Energieträger Biomasse, Biogas sowie Photovoltaik.

Die Bundesnetzagentur behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt Regelungen für weitere Energieträger zu definieren.