Grundbucheintragungen in Burg: Keine neuen Leitungsrechte, sondern reine Umschreibung
In den vergangenen Wochen haben viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in der Gemeinde Burg Post vom Grundbuchamt erhalten. Die sogenannte Eintragungsbekanntmachung nach § 55 der Grundbuchordnung

