In den vergangenen Wochen haben viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in der Gemeinde Burg Post vom Grundbuchamt erhalten. Die sogenannte Eintragungsbekanntmachung nach § 55 der Grundbuchordnung hat bei einigen Empfängern für Fragen und Verunsicherung gesorgt. Besonders dann, wenn mehrere Flurstücke im Eigentum sind, ist nicht immer sofort erkennbar, auf welches Flurstück sich das Schreiben bezieht.
Die Stadtwerke Burg Energienetze GmbH möchten deshalb den Hintergrund erläutern: Enthält das Schreiben den Hinweis „Berechtigte ist nunmehr Stadtwerke Burg Energienetze GmbH, Burg – Amtsgericht Stendal, HRB 5937 – gemäß Bewilligung vom …“, handelt es sich nicht um ein neues Leitungsrecht oder eine neue Belastung des Grundstücks.
Vielmehr wurde lediglich der Berechtigte eines bereits seit Jahren bestehenden Leitungsrechts beziehungsweise einer bestehenden Dienstbarkeit geändert. Hintergrund ist die Unternehmensumstrukturierung der Stadtwerke im Jahr 2021. In diesem Zuge wurden die entsprechenden Rechte von der Stadtwerke Burg GmbH auf die Stadtwerke Burg Energienetze GmbH übertragen.
Da die Bearbeitung durch die zuständigen Stellen mehrere Jahre in Anspruch genommen hat, werden die Eintragungen erst jetzt nach und nach im Grundbuch vollzogen und den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern mitgeteilt.
Wichtig zu wissen: Es wurden keine neuen Dienstbarkeiten oder Leitungsrechte eingetragen! Die aktuellen Schreiben informieren ausschließlich über die Umschreibung des bisherigen Berechtigten. Grundlage hierfür sind die bereits vorliegenden notariellen Bewilligungen. Neue Eintragungen ohne Zustimmung der Grundstückseigentümer wurden selbstverständlich nicht vorgenommen.
Die Stadtwerke Burg Energienetze GmbH hoffen, mit dieser Information mögliche Missverständnisse auszuräumen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens selbstverständlich gern zur Verfügung.