Entgelte

Preisblatt zur Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Burg Energienetze GmbH – gültig ab 01.01.2025

Die veröffentlichten Netzentgelte ab dem 01.01.2025 stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2025 erfordern.



I. Entgelte für die Netznutzung von Entnahmestellen mit Leistungsmessung – Jahresleistungspreissystem



Netz- oder Umspannebene


Jahresbenutzungsdauer
< 2.500 h/a

Leistungspreis
[€/kW/a]


Jahresbenutzungsdauer
< 2.500 h/a

Leistungspreis
[€/kW/Tag]


Jahresbenutzungsdauer
< 2.500 h/a

Arbeitspreis
[ct/kWh]

 
Mittelspannung (MS)21,020,057589048,76 
Umspannung (MS/NS)25,110,068794529,28 
Niederspannung (NS)29,360,0804383610,49 

Netz- oder Umspannebene


Jahresbenutzungsdauer
≥ 2.500 h/a

Leistungspreis
[€/kW/a]


Jahresbenutzungsdauer
≥ 2.500 h/a

Leistungspreis
[€/kW/Tag]


Jahresbenutzungsdauer
≥ 2.500 h/a

Arbeitspreis
[ct/kWh]

 
Mittelspannung (MS)215,780,591178080,97 
Umspannung (MS/NS)177,570,486493153,19 
Niederspannung (NS)173,550,475479454,72 


II. Entgelte für die Netznutzung von Entnahmestellen ohne Leistungsmessung


EntnahmeEbene

Grundpreis
[€/a]


Arbeitspreis
[ct/kWh]

Entnahme ohne LeistungsmessungNiederspannung69,0010,40
Unterbrechbare Versorgungseinrichtungen § 14a EnWG SpeicherheizungNiederspannung13,803,00
Unterbrechbare Versorgungseinrichtungen gemäß § 14a EnWG Elektro-WärmepumpenNiederspannung13,803,00
Unterbrechbare Versorgungseinrichtungen gemäß § 14a EnWG ElektromobilitätNiederspannung0,003,00

III. Entgelte für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG


Module 1 & 2EbenePauschaler Rabatt €/aArbeitspreis
ct/kWh
Modul 1Niederspannung (NS)145,23 —
Modul 2Niederspannung (NS) —4,16
Modul 3EbeneHT Arbeitspreis
ct/kWh
NT Arbeitspreis
ct/kWh

Mo.-So. 08:30 – 13:00

Niederspannung (NS)12,21 —
Mo.-So. 01:00 – 05:00Niederspannung (NS) —4,16
für alle anderen Zeiten gilt der reguläre Arbeitspreis (ST)Niederspannung (NS) 10,4010,40


IV. Entgelte für Sonderformen der Netznutzung

§ 19 Abs. 1 StromNEV – Monatsleistungspreisssystem

Netz-oider Umspannebene


Leistungspreis
[€/kW/Monat]


Arbeitspreis
[ct/kWh]

Mittelspannung (MS)35,960,97
Umspannung MS/NS29,603,19
Niederspannung (NS)28,934,72

§ 19 Abs. 2 StromNEV Sätze 1 bis 4 StromNEV

Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV Sätze 1 bis 4 StromNEV werden unter dem Vorbehalt vereinbart, dass die jeweiligen Voraussetzungen bei dem Letztverbraucher tatsächlich eintreten. Andernfalls erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten.


§ 19 Abs. 3 StromNEV

Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV werden je Entnahmestelle ermittelt, sofern ein Netznutzer sämtliche in einer Netz- oder Umspannebene genutzten Betriebsmittel ausschließlich selbst nutzt.


§ 19 Abs. 4 StromNEV

Für Entnahmen zur ausschließlichen Speicherung in einem Stromspeicher berechnen sich die Entgelte gemäß den Vorgaben in § 19 Abs. 4 StromNEV.


§ 118 Abs. 6 EnWG

Entnahmen zur Speicherung elektrischer Energie gemäß § 118 Abs. 6 EnWG sind von den Entgelten für den Netzzugang freigestellt.



V. Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung



Entgelt für Entnahmestellen
mit Leistungsmessung


monatliche Messung

Mittelspannungsmessung je Zählpunkt281,97 (€/a) / 0,77252055 (€/Tag)
MS Wandler294,63 (€/a) / 0,80720548 (€/Tag)
Niederspannungsmessung je Zählpunkt273,97 (€/a) / 0,75060274 (€/Tag)
NS Wandler36,79 (€/a) / 0,10079452 (€/Tag)


Entgelt für Entnahmestellen
ohne Leistungsmessung


jährliche Messung

Eintarifzähler9,40 (€/a) / 0,02575342 (€/Tag)
Zweitarifzähler19,52 (€/a) / 0,05347945 (€/Tag)
Zweirichtungszähler19,52 (€/a) / 0,05347945 (€/Tag)
NS Wandler28,79 (€/a) / 0,07887671 (€/Tag)
Schaltgerät8,00 (€/a) / 0,0191781 (€/Tag)

Das Entgelt für Messstellenbetrieb umfasst auch die Messdienstleistung. Die Entgelte für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen (mME) und intelligenter Messsysteme (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz sind in einem eigenen Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers ausgewiesen.



VI. Umlagen


KWK-Umlage gemäß §§ 26a und 26b KWKG

Umlage
[ct/kWh]

nicht privilegierte Letztverbräuche0,277 1
Eine Privilegierung erfolgt gemäß § 27 KWKG 


Strom NEV-Umlage gemäß § 19 Abs.2 Strom NEV

Umlage
[ct/kWh]

Letztverbrauchergruppe A: für die ersten 1.000.000 kWh1,5581
Letztverbrauchergruppe B: > 1.000.000 kWh0,0501
Letztverbrauchergruppe C: > 1.000.000 kWh20,0251


Offshore-Umlage gemäß § 17f EnWG


Umlage
[ct/kWh]

für nicht priviligierte Letztverbräuche0,8161
Eine Privilegierung für bestimmte Abnahmestellen erfolgt gemäß den Regelungen nach §§ 27 und 27a bis 27c KWKG. 

Abschaltbare Lasten-Umlage gemäß § 18 AbLaV


Umlage
[ct/kWh]

Letztverbraucher0,000 1


VII. Konzessionsabgabe


Konzessionsabgabe


Abgabe
[ct/kWh]

Tarifkunden in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 3 (§ 2 KAV Abs.2 Nr.1b)1,32
Tarifkunden Schwachlasttarif (§ 2 KAV Abs.2 Nr.1a)0,61
Sondervertragskunden (§ 2 KAV Abs.3 Nr.1)0,11

1) Preise gemäß der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber. www.netztransparenz.de

2) Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gem. § 9 Abs. 7 Satz 3 KWKG

3) Stromlieferungen aus dem Niederspannungsnetz gelten konzessionsabgabenrechtlich als Lieferungen an Tarifkunden, es sei denn, die gemessene Leistung überschreitet in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW und der Jahresverbrauch beträgt mehr als 30.000 kWh (§ 2 Abs. 7 KAV).


 

VIII. Öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen



§ 17 StromNEV


Arbeitspreis
[ct/kWh]

Niederspannung (NS)8,95

Seit dem 1. Januar 2014 wird gemäß der Ergänzung von § 17 der StromNEV vom 14. August 2013 das zu entrichtende Netzentgelt für Straßenbeleuchtungsanlagen aus den Netzentgelten für leistungsgemessene Anlagen ermittelt.

Hierbei wird ein reines Arbeitspreismodell abgerechnet, dessen Grundlage der Mischpreis über die veröffentlichten Preise für die Entnahme in der Niederspannung mit einer Benutzungsdauer von > 2.500 h/a und der durchschnittlichen Brenndauer der Straßenbeleuchtungsanlagen bildet.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Burg Energienetze GmbH gilt eine Brenndauer von 4.100 h/a. Demnach ergibt sich das Entgelt für die Netznutzung öffentlicher Straßenbeleuchtungsanlagen:

100 ct/€ x LP NS in €/kW*a) / 4.100 h/a + AP in ct/kWh = AP Misch

(100 ct/€ x 173,55€/ kW*a) / 4.100 h/a + 4,72 ct/kWh = 8,95 ct/kWh

Dabei sind in den Entgelten die Kosten für vorgelagerte Netzebenen, Abrechnung, Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste bereits enthalten.

Hinzu kommen Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung (Preisblatt SLP MSB), Mehrkosten gemäß KWK-Umlage, StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, Abschaltbare Lasten-Umlage (Preisblatt Umlagen) und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben sowie ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Alle Preise im Preisblatt verstehen sich zuzüglich der Entgelte für Datenbereitstellung und der derzeit gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.