Biogasanlagen
Einsatzstofftagebuch


Nach §§ 27 und 46 EEG sind Betreiber von Biogasanlagen verpflichtet, ein Einsatzstofftagebuch zu führen. Dies ist eine Voraussetzung zur Inanspruchnahme von Grundvergütung und Boni nach EEG.

Bis spätestens 28. Februar jedes Jahres sind die Anlagenbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet, dem Netzbetreiber alle erforderlichen Daten für die Endabrechnung der diversen Boni des vergangenen Jahres zuzustellen. Bitte beachten Sie dazu die Anwendungshinweise im Dokument.