Melden Sie Ihre private Wallbox direkt bei uns an.
Sie haben sich für eine Ladelösung direkt vor der eigenen Haustür oder dem Büro entschieden?
Dann beachten Sie bei Ihrem Vorhaben bitte unsere Melde- und Genehmigungspflichten laut technischer Anschlussbedingungen (TAB). Sie sehen vor, dass Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim zuständigen Netzbetreiber anmelde- bzw. zustimmungspflichtig sind.
Folgende Grenzen gelten in Bezug auf die Anmeldung;
Ladeeinrichtung
Anmeldepflicht
Zustimmungspflicht
Bemessungsleistung ≤ 12 kVA
ja
–
Bemessungsleistung > 12 kVA
ja
ja
Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig. Nach Information an die Stadtwerke Burg Energienetze können diese eingebaut werden. Sofern Ihre geplante Ladeeinrichtung über eine Leistung von mehr als 12 kW verfügt, muss diese zusätzlich genehmigt werden. Diese Genehmigung erfolgt nach einer Prüfung durch die Stadtwerke Burg Energienetze auch hinsichtlich der gewünschten Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung gestellt werden kann.