Veröffentlichung der EEG-Daten der Stadtwerke Burg Energienetze GmbH


Entsprechend dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz veröffentlicht die Stadtwerke Burg Energienetze Gmbh folgende Informationen:

Engpassmanagement


Informationen zu Netzengpässen im Netzgebiet der Stadtwerke Burg Energienetze GmbH entsprechend § 15 Abs. 2 StromNZV

Es sind keine Netzengpässe im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Burg Energienetze GmbH vorhanden.

Netzverluste


Netzverluste je Netz- und Umspannebene

 
Hochspannung / Mittelspannung0 %
Mittelspannung1,3 %
Mittelspannung / Niederspannung1,8 %
Niederspannung3,6 %

Mengen und Preise der Verlustenergie

Menge der Verlustenergie5.712.107 kWh
Preise der Verlustenergie92,26 Euro / MWh

Netzzugang


Mit der Einführung des Energiewirtschaftsgesetzes am 24. April 1998 hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie zur Liberalisierung des Strommarktes in nationales Recht umgesetzt. Jeder Netzkunde hat seitdem die Möglichkeit, seinen Energielieferanten frei zu wählen.

Auf Grundlage der „Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie“ (VVII+) stellt der Stromnetzbetreiber Stadtwerke Burg jedem Kunden den Netzzugang diskriminierungsfrei zu den nachfolgend veröffentlichten Bedingungen zur Verfügung.

Bekanntmachung

Gemäß Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung -Strom NEV) vom 25. Juli 2005, § 21- Änderung der Netzentgelte -wird die Antragsstellung auf Änderung der Netzentgelte zum 01. November 2006 bekannt gegeben.

Energiestrukturen


Veröffentlichung nach § 19 StromNEV
Individuelle Netznutzungsentgelte gem. §19 Abs.2 Satz 1 StromNEV


Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist die Stadtwerke Burg Energienetze GmbH verpflichtet, einem Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.

Die Stadtwerke Burg Energienetz GmbH hat die gemäß „Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach § 19 Abs.2 S.1 und 2 StromNEV ab 2011“ der BNetzA ermittelten Hochlastzeitfenster für alle im Netz der Stadtwerke Burg Energienetze GmbH vorhandenen Netzanschlussebenen an dieser Stelle veröffentlicht.

Die Antragsvoraussetzungen für die Genehmigung der Sonderentgelte werden im Leitfaden der BNetzA beschrieben.

Messstellenbetriebsgesetz


Informationen zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)

Die Stadtwerke Burg Energienetze GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.

Die Stadtwerke Burg Energienetze GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:

1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,

2. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.

Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Stadtwerke Burg Energienetze GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.

Dies erfolgt bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden bis zur Fertigstellung des Gebäudes, ansonsten sukzessive bis zum Jahr 2032.

Die Ausstattungsverpflichtung betrifft im Netzgebiet der Stadtwerke Burg Energienetze GmbH nach derzeitigem Stand:

Ca. 16.100 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und ca. 875 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme.

Die tatsächliche Anzahl der umzubauenden Zähler kann sich in Abhängigkeit nachhaltiger Verbrauchsveränderungen bei Letztverbrauchern sowie in Folge von Neubauten, Renovierungen und Stilllegungen ändern. Die Angaben werden bei Bedarf aktualisiert.

Die Standardleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers umfassen die in § 35 Abs. 1 MsbG genannten Leistungen, insbesondere:

1. die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation sowie

2. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10.000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif Im Sinne von § 40 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie

3. die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie

4. die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie

5. in den Fällen des § 31 Abs. 1 Nummer 5, Abs. 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,

6. in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und

7. die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.

Netzstrukturdaten 2023


Stromkreislängen


Kabel

mit Hausanschlussltg.

ohne Hausanschlussltg.

Hochspannung0 km0 km
Mittelspannung199,372 km198,758 km
Niederspannung371,651 km227,478 km

Freileitungen

mit Hausanschlussltg.

ohne Hausanschlussltg.

Hochspannung0 km0 km
Mittelspannung8,804 km8,804 km
Niederspannung9,440 km6,053 km

Leistung der Umspannebenen im Netz


Installierte Leistung der Umspannebenen

Hochspannung / Mittelspannung0 kVA
Mittelspannung / Mittelspannung0 kVA
Mittelspannung / Niederspannung127.260 kVA

Entnahmestellen


Anzahl der Entnahmestellen im Netz

Hochspannung / Mittelspannung0
Mittelspannung46
Niederspannung17.058
mit registrierender Leistungsmessung143

Leistung der entnommenen Jahresarbeit


Jahresarbeit

Mittelspannung33.982.205 kWh
Niederspannung67.365.694 kWh

Versorgungsgebiet nach Einwohner


Versorgte Einwohner

Einwohner Stadt Burg23.771

Versorgungsgebiet Fläche


Fläche

versorgte Fläche Niederspannung62 km2
geographische Fläche des Netzgebietes164 km2

 

Netzverluste


Netzverluste je Netz- und Umspannebene

 

Hochspannung / Mittelspannung0 %
Mittelspannung1,3 %
Mittelspannung / Niederspannung1,8 %
Niederspannung3,6 %

Mengen und Preise der Verlustenergie

 

Menge der Verlustenergie8.227.612 kWh
Preise der Verlustenergie63,72 Euro / MWh

 

Energiestrukturen


Entsprechend § 17 Strom NZV


Zeitpunkt des Auftretens

Jahreshöchstlast in MW

19.59514.12.2022, 09:00 Uhr

Summe aller Entnahmen in kWh

 

Entnahme der leistungsgemessenen Kunden60.098.455
Entnahme der nicht leistungsgemessenen Kunden39.977.518
Gesamte Entnahme101.075.973

Summe aller externen Einspeisungen in kWh

 

Mittelspannung40.403.202
Niederspannung4.168.573